Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich sieht vor, dass Schülerinnen und Schülern, die durch eine Beeinträchtigung (z.B. chronische oder akute Krankheit, Schwangerschaft, psychische Erkrankung etc.) einen Lern-/Leistungsnachteil gegenüber ihren Mitschülern haben, unter Umständen ein Augleich gewährt werden kann.

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